
Hinweisgebersystem
Unsere Verantwortung
Integrität und gesetzeskonformes Handeln sind für PHYWE die Grundlage der Geschäftstätigkeit. Als Teil der Lucas-Nülle Gruppe legen wir Wert auf faire und transparente Geschäftspraktiken sowie auf die Einhaltung der geltenden Gesetze in allen Ländern, in denen wir tätig sind.
Zu einer offenen und ehrlichen Unternehmenskultur gehört, dass Missstände angesprochen werden dürfen – frühzeitig, vertraulich und ohne Angst vor Nachteilen. Wer Bedenken äußert, schützt nicht nur PHYWE, sondern hilft uns, genau die Werte zu leben, für die wir stehen. Damit das gelingt, betreiben wir ein sicheres Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Hinweise auf Verstöße melden
Über unser Hinweisgebersystem können Sie sicher und auf Wunsch anonym auf mögliche Verstöße aufmerksam machen, damit diese frühzeitig erkannt und abgestellt werden können. Das Portal wird in unserem Auftrag von Dilling Rechtsanwälte betrieben.
Meldungen nehmen wir über ein sicheres Online-Portal entgegen – rund um die Uhr, verschlüsselt und anonym.
Zum Hinweisgeberportal →Was kann gemeldet werden?
Über das Hinweisgebersystem können Verstöße gemeldet werden, von denen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben und die einen Bezug zu PHYWE oder zu einer Stelle haben, mit der Sie beruflich in Kontakt stehen oder standen. Dazu zählen insbesondere:
- Straftaten
- Ordnungswidrigkeiten, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Gesundheit oder den Rechten von Beschäftigten dient
- Verstöße gegen bestimmte bundes- und europarechtliche Vorschriften (z. B. in den Bereichen Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, Vergabe oder Korruptionsbekämpfung)
Das System ist kein allgemeiner Beschwerdekanal und nicht für Sachverhalte aus dem rein privaten Umfeld gedacht. Anliegen wie persönliche Konflikte oder Fragen zum Arbeitsverhältnis richten Sie bitte weiterhin an Ihre Führungskraft, die Personalabteilung oder den Betriebsrat.
Wer kann eine Meldung abgeben?
Das Hinweisgebersystem steht allen Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt haben – insbesondere Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern, Leiharbeitnehmern sowie Lieferanten, Dienstleistern, Geschäftspartnern und deren Mitarbeitenden.
Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligung
Ihre Identität wird vertraulich behandelt und ist nur den mit der Bearbeitung betrauten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen bekannt. Auf Wunsch können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, ist gesetzlich vor Repressalien geschützt – Benachteiligungen wegen einer Meldung sind unzulässig.
Meldung an externe Stellen
Sie haben jederzeit das freie Wahlrecht, sich statt an uns auch direkt an eine staatliche externe Meldestelle zu wenden:
- Bundesamt für Justiz – zentrale externe Meldestelle des Bundes Weitere Information (extern)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – für Verstöße im Finanzbereich Weitere Information (extern)
- Bundeskartellamt – für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht Weitere Information (extern)
Darüber hinaus bestehen Meldemöglichkeiten bei Organen und Einrichtungen der Europäischen Union.